Zertifizierung

Zertifizierung

Sie haben Fragen zur Zertifizierung? Alle Antworten finden Sie hier: Von A wie Antrag bis Z wie Zugangs­voraussetzung.
Ablauf der Zertifizierung

Die Anträge auf Anerkennung als Ausbildungsstätte bzw. als Ausbilder:in übermitteln Sie bitte an die folgende Adresse:

Geschäftsstelle

der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC)
c/o Österreichische Gesundheitskasse
Gruberstraße 77, 4020 Linz

E-Mail: zertifizierung@oegcc.at

Bitte lesen Sie die Richtlinien sorgfältig, damit Sie auch alle erforderlichen Unterlagen gemeinsam einreichen können!

 

a) Ausbildungseinrichtungen:

Es können laufend Anträge eingebracht werden.

Die Anerkennungskommission tagt nach Bedarf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens, zwischen dem Einlangen des Antrages und einer Rückmeldung liegen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Monate.

b) Ausbilder:innen:

Die Unterlagen sind gemäß den Richtlinien an die ÖGCC (an zertifizierung@oegcc.at) zu übermitteln.

Zertifizierung von Weiter­bildungs­trägern

Die Richtlinien für die Zertifizierung von Weiterbildungsträgern finden Sie in diesem Dokument im Teil A.

 

Die Zertifizierungsordnung mit allen wichtigen Informationen zum Ablauf der Zertifizierung und den Kosten finden Sie in diesem Dokument.

 

Das Formular zur Antragstellung finden Sie hier zum Download.

 

Bitte reichen Sie mit dem Antrag ein kompetenz- und lernzielorientiertes Curriculum ein mit einem Lehrplan entsprechend den aktuellen Richtlinien, mit einer Darstellung der Organisation der Weiterbildung und eine Beschreibung, wie die Umsetzung aller Richtlinien (z.B. Prüfung der Zugangsvoraussetzungen) im Lehrgang erfolgt. Führen Sie auch die zertifizierten Ausbilder:innen (ÖGCC) an, die im Lehrgang tätig sein werden.

 

Die Anträge auf Anerkennung als zertifizierter Weiterbildungsträger (ÖGCC) übermitteln Sie bitte per E-Mail an die folgende Adresse:

 

Geschäftsstelle

der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC)
c/o Österreichische Gesundheitskasse
Gruberstraße 77, 4020 Linz

E-Mail: zertifizierung@oegcc.at

 

Es können laufend Anträge eingebracht werden.


Die Anerkennungskommission tagt nach Bedarf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens, zwischen dem Einlangen des Antrages und einer Rückmeldung liegen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Monate.

 

Die Zertifizierung ist kostenpflichtig. Die Gesamtkosten für die Prüfung durch die Anerkennungskommission betragen EUR 600,–. Für die Bearbeitung des Antrages fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 50,– an. Dieser Betrag wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden restlichen Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird die Bearbeitungsgebühr von € 50,- für die Bearbeitung einbehalten.

 

Die Gebühr für eine Re-Zertifizierung von Ausbildungseinrichtungen nach fünf Jahren beträgt EUR 300,–. Weiterbildungsträger werden per Email zur Re-Zertifizierung eingeladen.

 

Sie bekommen von der ÖGCC die Rechnungen per Email. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management
IBAN: AT893400000002757540
BIC: RZOOAT2L

Bitte geben Sie bei Zahlung folgendes unter Zahlungsreferenz an: „Zertifizierung + Name des Weiterbildungsträgers“ an.

Für inhaltliche und organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an zertifizierung@oegcc.at.

Zertifizierung von Aus­bilder:innen (ÖGCC)

Die Richtlinien für die Zertifizierung von Ausbilder:innen (ÖGCC) finden Sie in diesem Dokument im Teil B.

Die Zertifizierungsordnung mit wichtigen Informationen zum Ablauf der Zertifizierung und den Kosten finden Sie in diesem Dokument.

 

Das Formular zur Antragstellung finden Sie hier zum Download.

 

Bei einer Zertifizierung zur Ausbilder:in (ÖGCC) verpflichten Sie sich zur ständigen Weiterbildung zu Case Management. Die Vorlage für die Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier. Bitte schicken Sie diese ausgefüllt mit dem Antrag mit.

Bei einer Zertifizierung zur Ausbilder:in (ÖGCC) ist es vorgesehen, dass Sie Mitglied in der ÖGCC sind, um in einem aktiven Austausch mit der ÖGCC zu sein. Ihre Mitgliedserklärung können Sie gleich Online unter "Mitglied werden" ausfüllen und absenden.

 

Die Anträge auf Anerkennung als zertifizierte Ausbilder:in (ÖGCC)  übermitteln Sie bitte per Email an die folgende Adresse:

Geschäftsstelle der Österreichischen Gesellschaft für Care und Case Management (ÖGCC)
c/o Österreichische Gesundheitskasse
Gruberstraße 77, 4020 Linz

E-Mail: zertifizierung@oegcc.at

 

Es können laufend Anträge eingebracht werden.
Die Anerkennungskommission tagt nach Bedarf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens, zwischen dem Einlangen des Antrages und einer Rückmeldung liegen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Monate.

Die Gebühr für die Anerkennung von zertifizierten Ausbilder:innen (ÖGCC) beträgt EUR 300,–.
Die Zertifizierung der Ausbilder:innen (ÖGCC) bleibt aufrecht, solange die in den Richtlinien beschriebenen Nachweise zur regelmäßigen Weiterbildung eingereicht werden. Werden die Nachweise zwei Jahre nach Fälligkeit nicht erbracht, erlischt die Zertifizierung. Ein erneuter Antrag erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie ein Neuantrag.

Sie bekommen von der ÖGCC die Rechnungen per Email. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:
Kontoinhaber: Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management
IBAN: AT893400000002757540
BIC: RZOOAT2L

Bitte geben Sie bei Zahlung folgendes unter Zahlungsreferenz an: „Zertifizierung + Vorname / Name“ an.

Für inhaltliche und organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte an zertifizierung@oegcc.at.

Anerkennungs­kommission

Die Anerkennungskommission stellt sich auf dieser Seite vor.

Von der ÖGCC anerkannte Aus­bilder:innen

Folgende Ausbilder:innen sind von der ÖGCC anerkannt und sind berechtigt den Titel „zertifizierte Case Management Ausbilderin (ÖGCC) / zertifizierter Case Management Ausbilder (ÖGCC)“ zu tragen:

Mag. Margit Auinger
4631 Krenglbach
margit.auinger@utanet.at

 

Mag. Irene Bisenberger-Raml
FAB, 4020 Linz
Irene.Bisenberger-Raml@fab.at

 

Mag. Adelheid Bruckmüller
4633 Kematen
adelheid.bruckmueller@ibg.or.at

 

Mag. Dr. Anna Maria Dieplinger
4701 Bad Schallerbach
AnnaMaria.Dieplinger@ooeg.at

 

Andrea Haidacher
6210 Wiesinger
a.haidacher@pflegeberatung.tirol

 

DSA Marlies Hartmann
8046 Stattegg
marlies.hartmann@outlook.at

Prof. Dr. Michael Klassen
Fachbereich Sozialwesen
Hochschule RheinMain
michael.klassen@hs-rm.de

 

Mag. Ralf Eric Kluschatzka
3500 Krems
office@kluschatzka.at

 

Mag. Caroline Morhart-Putz
IBG, 4701 Bad Schallerbach
caroline.morhart@ibg.or.at

 

Mag. Julia Prodinger
4040 Linz
julia.prodinger@gmx.at

 

Mag. Karoline Weiß, MBA
8020 Graz
Tel.: 0670 / 70 100 15
www.karolineweiss.at

Diese Ausbilder:innen sind auch von der Deutschen Gesellschaft für Care und Case Management (DGCC) anerkannt, die erworbene Bezeichnung ist äquivalent zur Bezeichnung „Zertifizierte Case Management Ausbilderin / Zertifizierter Case Management Ausbilder (DGCC). Diese Vereinbarung ist gegenseitig und die ÖGCC anerkennt ebenso die Ausbilder:innen der DGCC.

Zertifizierte AusbilderInnen – DGCC e.V.

Folgende Referent:innen sind durch die DGCC zertifiziert und als Referent:innen vorwiegend in Österreich tätig:

FH-Prof. DSA Mag. Karin Goger, MSc MSc
7474 Deutsch Schützen (Burgenland) 
karin.goger@sozialmass.at
3100 St. Pölten
karin.goger@fhstp.ac.at


Mag. Maria Pötscher-Eidenberger
Proges, 4020 Linz
maria.poetscher@proges.at
4020 Linz
poetscher.maria@liwest.at

Mag. Renate Zingerle
8046 Stattegg
renate.zingerle@chello.at

 

Von der ÖGCC zertifizierte Weiter­bildungs­träger

Folgende Aus­bildungs­ein­richtungen wurden von der ÖGCC anerkannt und sind bei aufrechter Zerti­fizierung (in Klammer) berechtigt, den Titel „zertifizierte Case Managerin (ÖGCC) / zertifizierter Case Manager (ÖGCC)“ zu vergeben.


Unternehmen

Bundesland

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/PROGES_Logo.png" width="300" height="150" alt="Proges">

PROGES (vormals PGA Akademie Linz)

(2014 bis dato)

Fabrikstraße 32, 4020 Linz

https://www.proges.at/kompetenzzentrum-ccm-1

Oberösterreich

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/FAB-LOGO.jpg" width="200" height="150" alt="FAB Organos">

FAB Organos – College für Systemische Beratung und Bildung

(2014 bis dato)

Industriezeile 47a, 4020 Linz

https://www.organos.at

Oberösterreich

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/11/Logoneu_IBG_180227.jpg" width="200" height="150" alt="IBG">

IBG-Institut für Bildung im Gesundheitsdienst GmbH

(2020 bis dato)

Linzer Straße 19

4701 Bad Schallerbach

www.ibg-bildung.at

Oberösterreich

BFI Salzburg

(2014 bis dato)

Schillerstraße 30, 5020 Salzburg

http://www.bfi-sbg.at

Salzburg


BFI Salzburg BildungsGmbH in Kooperation mit der FH Salzburg

(2020 bis dato)

Schillerstraße 30, 5020 Salzburg

http://www.bfi-sbg.at

Salzburg

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/06/Logo-Ausbildung-Caritas-mit-Kolleg-Sozialpaedagogik-01k.jpg" width="300" height="150" alt="Caritas Ausbildung">

Ausbildungszentrum der Caritas Salzburg, Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

(2018 bis dato)

Schießstandstraße 45, 5061 Salzburg

https://www.sob-caritas.at

Salzburg

Fachhochschule Burgenland

(2015 bis dato)

Campus 1, 7000 Eisenstadt

www.fh-burgenland.at

Burgenland

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/PROGES_Logo.png" width="300" height="150" alt="Proges">

PROGES (Zweigstelle zu PROGES Linz)

(2014 bis dato)

Eisenstadt

https://www.proges.at/kompetenzzentrum-ccm-1

Burgenland

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/sozialmass-logo.png" width="250" height="150" alt="Caritas Ausbildung">

Sozialmaß OG

(2019 bis dato)

Edlitz im Burgenland 26

7474 Deutsch Schützen

https://www.sozialmass.at/

Burgenland

BFI Kärnten

(2014 bis 2019)

Bahnhofstrasse 44, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

www.bfi-kaernten.at

Kärnten

Fachhochschule Kärnten – gemeinnützige Privatstiftung

(2016 bis 2021)

Villachstraße 1, 9800 Spittal a. d. Drau

www.fh-kaernten.at/wbz

Kärnten

AIS Bildungsakademie

(2017 bis 2022)

Siebenbrünner Straße 1, 9400 Wolfsberg

https://www.ais-bildungsakademie.com

Kärnten

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/U3-logo.jpg" width="160" height="120" alt="U3">

U3 Consulting und Beteiligungs OG

(2019 bis dato)

Unterlinden 3, 9111 Haimburg

http://www.u3-consult.at

Kärnten

BFI Steiermark

(2014 bis dato)

Eggenberger Allee 15, 8020 Graz

http://www.bfi-stmk.at

Steiermark

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/alpha-nova-akademie.jpg" width="250" height="150" alt="Alpha nova">

Alpha nova Betriebsgesellschaft mbH –Akademie

(2019 bis dato)

Römerstraße 92, 8401 Kalsdorf

https://akademie.alphanova.at

Steiermark

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/04/connexia.jpg" width="250" height="150" alt="connexia">

connexia  Gesellschaft für Gesundheit

(2014 bis dato)

Quellenstraße 16, 6900 Bregenz

http://www.connexia.at

Vorarlberg

AWZ Bildungsakademie – Aus- und Weiterbildungszentrum Soziales Wien GmbH

(2015 bis 2020)

Schlachthausgasse 37, 1030 Wien

http://www.awz-wien.at

Wien

ibis acam BildungsGmbH

(2014 bis 2019)

Stachegasse 13, 1120 Wien

www.ibisacam.at

Wien

pro mente Akademie GmbH

(2015 bis 2020)

Grüngasse 1A, 1040 Wien

www.promenteakademie.at

Wien

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/06/1418_921_bfi_Wien_Ellip_solo-k.jpg" width="250" height="150" alt="BFI Wien">

BFI Wien

(2016 bis dato)

Alfred Dallinger Platz 1, 1034 Wien

https://www.bfi.wien

Wien

dabei Austria – Dachverband berufliche Integration

(2016 bis dato)

Parhamerplatz 9/3, 1170 Wien

http://www.dabei-austria.at/startseite-des-dabei-austria

Wien

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/06/logo_umit_tirol_de.jpg" width="250" height="150" alt="BFI Wien">

UMIT TIROL in Kooperation mit AZW - Ausbildungszentrum West für Gesundheitsberufe der Tirol Kliniken GmbH

(2022 bis dato)

Eduard-Wallnöfer-Zentrum 1, 6060 Hall i. Tirol

https://www.umit-tirol.at


Tirol

<img src="https://www.oegcc.at/wp-content/uploads/2023/06/BFI_Logo_4c_RGB_weissk.jpg" width="250" height="150" alt="BFI Wien">

BFI Tirol Bildungs-GmbH

(2022 bis dato)

Ing.-Etzel-Straße 7, 6020 Innsbruck

https://www.bfi.tirol

Tirol

Kosten

Für Ausbildungseinrichtungen:

Die Zertifizierung ist kostenpflichtig. Die Gesamtkosten für die Prüfung durch die Anerkennungskommission betragen EUR 600,–. Für die Bearbeitung des Antrages fällt eine Gebühr in Höhe von EUR 50,– an. Dieser Betrag wird bei Anerkennung des Antrags mit den anfallenden restlichen Gebühren verrechnet. Im Fall einer Nichtanerkennung wird die Bearbeitungsgebühr von EUR 50,- für die Bearbeitung einbehalten.

Die Gebühr für eine Re-Zertifizierung von Ausbildungseinrichtungen nach fünf Jahren beträgt EUR 300,–.

Für Ausbilder/innen:

Die Gebühr für die Anerkennung von zertifizierten Ausbilder:innen (ÖGCC) beträgt EUR 300,–.
Die Zertifizierung der Ausbilder:innen (ÖGCC) bleibt aufrecht, solange die in den Richtlinien beschriebenen Nachweise zur regelmäßigen Weiterbildung eingereicht werden. Werden die Nachweise zwei Jahre nach Fälligkeit nicht erbracht, erlischt die Zertifizierung. Ein erneuter Antrag erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie ein Neuantrag.

Sie bekommen jeweils von der ÖGCC die Rechnungen. Die Bankverbindung für die Überweisung lautet:

Kontoinhaber: Österreichische Gesellschaft für Care und Case Management
IBAN: AT893400000002757540
BIC: RZOOAT2L

Bitte geben Sie bei Zahlung folgendes unter Zahlungsreferenz an: „Zertifizierung + Name der Ausbildungsstätte“ bzw. „Zertifizierung + Name“ an.

Ansprechpartner

Für inhaltliche und organisatorische Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an zertifizierung@oegcc.at.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Zertifizierung zum/zur Case Manager:in (ÖGCC) („Zertifizierte Case Managerin (ÖGCC) / zertifizierter Case Manager (ÖGCC)“) erfolgt nach einer erfolgreich abgeschlossenen Weiterbildung über eine von uns anerkannte Ausbildungsstätte. Eine Zertifizierung der Einzelpersonen ist nicht möglich.

Eine nachträgliche Zertifizierung von bereits abgeschlossenen Ausbildungen von Case Manager:inne/n ist unter Einhaltung der Richtlinien über die anerkannten Ausbildungsstätten möglich. Dies ist eine Übergangsregelung und bezieht sich ausschließlich auf Weiterbildungen, die im Zeitraum zwischen Veröffentlichung der Richtlinien als Empfehlung und Inbetriebnahme der Zertifizierungsstelle von zertifizierten Weiterbildungsträgern durchgeführt wurden. 

FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Zertifizierung und Antworten der Anerkennungskommission der ÖGCC, bestätigt durch den Vorstand der ÖGCC

  1. Das Antragsformular bezieht sich auf „die eingereichte“ Weiterbildung.
    Bedeutet das, dass für jede Weiterbildung eine eigene Einreichung vorzunehmen ist oder sind bei Folgemaßnahmen nur Änderungen des Curriculums zu melden?

    Die Anerkennung bleibt fünf Jahre lang aufrecht und gilt für alle Weiterbildungen, die von der Einrichtung in diesem Zeitraum entsprechend den eingereichten Unterlagen durchgeführt werden. Nach Ablauf der fünf Jahre ist zur Aufrechterhaltung der Anerkennung eine Rezertifizierung notwendig. Bei aufrechter Anerkennung brauchen inhaltliche Anpassungen im Curriculum, die sich in einer Qualitätssicherung/Qualitätsentwicklung begründen und inhaltliche Änderungen im Curriculum, die weniger als 20% des Mindestzeitumfanges für zertifizierte Weiterbildung betragen, nicht der Geschäftsstelle ÖGCC gemeldet werden. Darüber hinausgehende inhaltliche Änderungen sind der Geschäftsstelle zu melden; die Prüfung dieser Änderungen wird im Sinne einer Re-Zertifizierung von der Anerkennungskommission durchgeführt und ist kostenpflichtig (Kostenpunkt Re-Zertifizierung € 300).

  2. Sind bei jedem Start alle TrainerInnen inkl. der Qualifikationsnachweise zu melden bzw. als zertifizierte TrainerInnen bzw. PrüferInnen anerkennen zu lassen?

    Es sind personelle Änderungen der Lehrgangsleitung zu melden und die Qualifikation der neuen Lehrgangsleitung entsprechend der Richtlinien zu belegen. Nach Ablauf der derzeit geltenden Übergangsregelung (s. Richtlinie S.5 bzw. S.7) ist es vorgesehen, dass 80% des Basismoduls von zertifizierten Referent:inn/en abgehalten wird. Personelle Änderungen der tätigen zertifizierten Referent:inn/en, die diese 80% des Basismoduls abhalten, sind dann zu melden. Das Außerkrafttreten der geltenden Übergangsregelung wird zeitgerecht mitgeteilt.

  3. Wer kann den Nachweis der zusätzlichen Qualifikationen in Kommunikation, Moderation etc. anerkennen – das Ausbildungsinstitut?

    Die zertifizierte Einrichtung hat die Kompetenz zur Überprüfung und Dokumentation der geforderten Zugangsqualifikationen und sie garantiert die sorgsame Überprüfung.

  4. Beziehen sich die Kosten von EUR 600,- auf die einmalige Anerkennung als Ausbildungsstätte?

    Die Kosten beziehen sich auf eine einmalige Anerkennung der Weiterbildungsstätte, die ab Anerkennung fünf Jahre lang aufrecht ist. Nach Ablauf der fünf Jahre ist eine Re-Zertifizierung vorgesehen, die EUR 300,- kostet.

  5. Fallen bei nachfolgenden Trainer- bzw. Prüfereinreichungen erneut Kosten an?

    Die (Nach)Nennung von Referent:inn/en bzw. Prüfer:innen ist kostenfrei. Die Zertifizierung von Referent:inn/en bzw. Prüfer:innen ist kostenpflichtig. Die Zertifizierungsmöglichkeit für Referent:inn/en bzw. Prüfer:innen ist derzeit im Aufbau.

  6. Welche Vorgaben gibt es für die Erstellung des Zertifikats (Logos, Wortlaut …)

    Die Vorgaben werden Ihnen zeitgerecht übermittelt bzw. werden auf der Homepage ÖGCC veröffentlicht.

  7. Voraussetzungen der Teilnehmer:innen für die Erlangung des Titels – Ausbildungsinstitution prüft diese, beurteilt und bewahrt auf und bürgt für die Richtigkeit?

    So ist es, die Weiterbildungsteilnehmer:innen sind für die Richtigkeit ihrer Angabenverantwortlich, der Träger der Weiterbildung bürgt für eine sorgsame Beurteilung der Voraussetzungen.

  8. Nachweis der Berufserfahrung der Teilneher:innen wodurch? – Lebenslauf, Arbeitgeberbestätigung, Werkverträge, Versicherungsdatenauszug, Aufträge.

    Die Berufserfahrung kann durch einen Lebenslauf dokumentiert werden, dessen Richtigkeit von den Teilnehmer:innen bestätigt wird. Es steht der Lehrgangsleitung / dem Weiterbildungsträger frei, zusätzliche Dokumente zur Belegung der Berufserfahrung einzufordern.

  9. Zugangsvoraussetzungen der Teilnehmer:innen gem. 1c Richtlinien– einschlägige betriebliche Qualifizierung und besondere betriebliche Aufgabe im Gesundheits- oder Sozialbereich oder in der arbeitsmarktpolitischen Versorgung + 2 Jahre Berufspraxis.
    Was ist darunter zu verstehen und welche eingeschränkten Tätigkeitsbereiche in Bezug auf Case Management ergeben sich daraus?

    Diese Zugangsvoraussetzung bezieht sich auf Teilnehmer:innen, die nicht in Gruppe 1a oder 1b fallen und / oder in einer dienstgebenden Einrichtung eine Ausbildung absolviert haben (z.B. AMS, Versicherungen wie Gebietskrankenkassa). Haben diese besondere Aufgaben in der Einrichtung, für die eine Weiterbildung in Care und Case Management sinnvoll ist, können diese den Titel erwerben, allerdings beschränkt auf die Tätigkeit, die sie in der dienstgebenden Einrichtung durchführen. Durch Nachbringen der entsprechenden Zugangsvoraussetzungen kann die Beschränkung aufgehoben werden.

  10. Ab wann kann mit dem ÖGCC geworben werden? Nach erfolgter Einreichung oder erst nach Anerkennung?

    Die Zertifizierung durch die ÖGCC kann nach der Anerkennung des Weiterbildungsträgers durch die ÖGCC kommuniziert werden.

  11. Sind Nachweise für die zertifizierten Referent:inn/en bzw. Prüfer:innen seitens der Institution einzureichen?

    Die Nachweise für die Qualifikation der Referent:inn/en sind mit den Unterlagen für die Anerkennung einzureichen. Ab dem Zeitpunkt, ab dem eine Zertifizierung für Referent:inn/en bzw. Prüfer:innen möglich ist (s. Richtlinien S.5 u. S.7), reicht das Institut die Nachweise für die Zertifizierung der Referent:inn/en mit den Unterlagen für die Anerkennung ein oder die Zertifizierung kann auch von den Fachkräften selbst beantragt werden.

  12. Wie lange werden verschiedene Ausbildungsteile anerkannt, um (noch) zur Prüfung antreten zu können (Bsp: Absolvierung Basismodul 2014, Vertiefungs- und Reflexionsmodul 2018)?

    Die Ausbildungsteile können unabhängig davon, wann sie absolviert wurden, anerkannt werden.

  13. Welche Aufbewahrungsfristen für Prüfungsprotokolle, Abschlussarbeiten etc. gibt es?

    Die Unterlagen müssen zumindest digital für fünf Jahre aufbewahrt werden und sind auf Anfrage der ÖGCC zu Verfügung zu stellen.

  14. Ist es Ihrerseits möglich, das Antragsformular als doc-Datei zu übermitteln, damit wir dieses digital ausfüllen können?

    Es steht als word-Dokument auf der Homepage ÖGCC zur Verfügung.

  15. Müssen die Zugangsvoraussetzungen einzeln über Teilnahmebestätigungen an Weiterbildungen vorliegen oder hat die Lehrgangsleitung einen Entscheidungsspielraum, wann ein Nachweis als erbracht gilt?

    Die Nachweise für das Absolvieren der vorgegebenen Weiterbildungen bei den Zusatzqualifikationen sind von den Teilnehmer:inne/n zu erbringen.

  16. Welche Ausbildungen gehören zu vergleichbaren abgeschlossenen Ausbildungen im Sozial- und Gesundheitsbereich? Ich würde gerne mit dem Stundenausmaß argumentieren und mag aber sicherstellen, dass ich in diesem Punkt nicht strenger als die ÖGCC bin. Aus meiner Sicht ist die Minimalanforderung eine LSB-Ausbildung mit ca. 1.500 Einheiten, im Vergleich dazu umfasst ein Bachelorstudium Soziale Arbeit ca. 4.500 Stunden (zu 60min) / eine Ausbildung zur Diplomierten Kranken- und Gesundheitspflegerin sogar 4.600 Stunden.

    Der Vorschlag, dass es eine zeitliche Minimalanforderung von ca 1.500 Einheiten für vergleichbare abgeschlossene Ausbildungen im Sozial-und Gesundheitsbereich als Richtlinie geben sollte, wird von der Anerkennungskommission befürwortet und angenommen.

  17. Müssen Einrichtungen, die bereits durch die DGCC zertifiziert sind, das Gesamtprocedere bei der ÖGCC auch durchmachen, oder geht das einfacher?

    Um Zertifikate mit der Bezeichnung „zertifizierte Case Managerin / Case Manager (ÖGCC)“ ausstellen zu können, ist eine Beantragung der Anerkennung bei der ÖGCC und damit das Durchlaufen des gesamten Anerkennungsprocedere notwendig.

    Zwischen DGCC und ÖGCC wird eine gegenseitige Anerkennung angestrebt, damit auf den Zertifikaten der ÖGCC vermerkt werden kann, dass ÖGCC und DGCC die Zertifizierungen gegenseitig anerkennen und umgekehrt. Derzeitiger Zwischenstand ist, dass diese gegenseitige Anerkennung für Personen möglich ist, die unter Gruppe 1a und Gruppe 1b der Zulassungsvoraussetzungen fallen. Ende 2014 wird es dazu endgültige Ergebnisse geben.

  18. Wir planen im Herbst 2014 ein Vertiefungs- und Reflexionsmodul für Personen anzubieten, die bereits ein Basismodul absolviert haben. Meine Frage ist nun, wie in diesen Fällen eine Zertifizierung erfolgen kann:

    a) Wenn ich die Richtlinien richtig interpretiere, dann schicke ich Ihnen das Konzept für das Vertiefungs- und Reflexionsmodul?

    b) Braucht es darüber hinaus eine inhaltliche Beschreibung der Basismodule, die die TeilnehmerInnen im Vorfeld absolviert haben oder genügt es, wenn ich als Lehrgangsleiterin überprüfe, ob die entsprechenden Seminare den Richtlinien entsprochen haben, und einen entsprechenden Vermerk in der Einreichung mache?


    Von der Anerkennungskommission ÖGCC werden Konzepte überprüft, die entsprechen der Richtlinien einen gesamten Lehrgang umfassen, die Zertifizierung einzelner Teile ist nicht möglich. Den Trägern der Weiterbildung ist es überlassen, welche Teile der Weiterbildung sie tatsächlich anbieten. Für die durchgeführten Teile der Weiterbildung kann eine Bestätigung ausgestellt werden, dass diese Teile den Weiterbildungsrichtlinien ÖGCC entsprechen. Es obliegt der zertifizierten Einrichtung zu überprüfen, ob Teile der Weiterbildung, die bei anderen Trägern absolviert wurden, den Richtlinien entsprechen und die zertifizierte Einrichtung das Zertifikat ausstellen kann.

  19. Wird es eine Liste mit den anerkannten Anbieter:innen geben, auf die allenfalls verwiesen werden kann (z.B. Basismodul bei zertifizierter Bildungseinrichtung XY absolviert, Vertiefungs- und Reflexionsmodul anschließend bei zertifizierter Einrichtung AB besucht?).

    Eine Liste der von der ÖGCC zertifizierten Weiterbildungsträger wird auf der Homepage veröffentlicht.

  20. Wie lange dauert es, bis eine Einreichung bearbeitet wird? Konkret: Wenn wir im September um eine Zertifizierung unseres Vertiefungs- und Reflexionsmoduls ansuchen, kann sichergestellt werden, dass die Beantwortung vor Jahresende erfolgt, sodass wir den Teilnehmer:innen die Zertifikate zeitgerecht übergeben können?

    Die Anerkennungskommission tagt nach Bedarf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge des Einlangens, zwischen dem Einlangen des Antrages und einer Rückmeldung liegen nach Möglichkeit nicht mehr als drei Monate.

  21. Ich bin zertifizierte Case Management Ausbildnerin (DGCC). Meines Wissens werden die Zertifikate gegenseitig anerkannt. Kann ich eine entsprechende Bestätigung von der ÖGCC erhalten und falls ja, wie ist die Vorgehensweise?

    Die Bezeichnung „zertifizierte(r) Referent(in) ÖGCC“ kann zu einem späteren Zeitpunkt durch ein vorgegebenes Procedere erworben werden. Die gegenseitige Anerkennung der Bezeichnung „zertifizierter Referent/in“ zwischen DGCC und ÖGCC ist prinzipiell vereinbart, die konkreten Bedingungen werden zwischen den Fachgesellschaften zu einem späteren Zeitpunkt besprochen.

  22. Frage zu Zulassungsvoraussetzungen1c „einschlägige betriebliche Qualifizierung und besondere betriebliche Aufgabe oder Funktion im Gesundheits-/ Sozialbereich oder in der arbeitsmarktpolitischen Versorgung / Beratung und mindestens zweijährige Berufs- und Praxiserfahrung in einem einschlägigen Arbeitsfeld ….“

    Wenn eine Differenzierung der Bereiche in Handlungsfelder (Pflege, Soziale Arbeit, Rehabilitation, Beschäftigungsförderung, Medizin) erfolgt, dann stellt sich die Frage, in welchen Bereich Fachkräfte gehören, die im Jugendcoaching tätig sind?

    Die Tätigkeit ist auf die zu beschränken, die aktuell in der dienstgebenden Einrichtung durchgeführt wird und möglichst genau zu beschreiben (Zielgruppe, Handlungsfeld). Tätigkeiten wie z.B. Jugendcoach, Case Management in fit2work usw. sind allgemein bekannt und können als solche auch genannt werden.

  23. Wem obliegt die Prüfung der in den Richtlinien genannten Zugangsqualifikationen und Berufserfahrungen – dem Anbieter und/oder der ÖGCC?

    Die Prüfung der genannten Zugangsqualifikationen obliegt der Einrichtung.

  24. Müssen die Dokumente, welche die Zugangsqualifikationen und Berufserfahrung belegen, aufbewahrt werden und wie lange? Sind diese Belege auch der ÖGCC zu übermitteln?

    Die Dokumente müssen zumindest in digitaler Form für 5 Jahre aufbewahrt werden und sind auf Anfrage der ÖGCC zu Verfügung zu stellen.

  25. Müssen die zusätzlich nachzuweisenden Kompetenzen (Punkt 3) auf dem Zertifikat angeführt werden?

    Nein, das ist nicht vorgesehen, die Vergabe der Bezeichnung garantiert, dass die nachzuweisenden Kompetenzen auch tatsächlich nachgewiesen wurden. Neben den von der ÖGCC vorgegebenen Angaben für das Zertifikat können von dem Bildungsträger zusätzliche Angaben gemacht werden.


  26. Unsere Einrichtung ist auch spezialisiert auf die Anerkennung informell erworbener Kompetenzen. Können wir eine solche Überprüfung durchführen und als Belegung dieser Kompetenzen anerkennen?

    Wenn Sie über einen auf einem Zertifikat beruhenden Nachweis zur Anerkennung informell erworbener Kompetenzen verfügen, ist dies wie in den Richtlinien angeführt prinzipiell möglich. Für eine konkrete Überprüfung ersuchen wir um die Übermittlung der entsprechenden Unterlagen.

  27. Wer prüft und beurteilt die Nachweise der angeführten Qualifikationen von zertifizierten ReferentInnen?

    Die Anerkennungskommission prüft die angeführten Qualifikationen und Nachweise von Referent:innen

  28. Es besteht ja die Möglichkeit, dass jemand, der die formalen Zugangsvoraussetzungen und/oder die zusätzlichen Kenntnisse nicht erfüllt, sehr wohl den Lehrgang besuchen kann, allerdings kein Diplom mit der Wendung „Zertifizierte Case Manager/in nach ÖGCC“ erhält. Meine Frage wäre nun, ob es in einem solchen Fall vorgesehen ist, dass wenn diese Person nachträglich die Zugangsvoraussetzungen und/oder die Zusatzkenntnisse erfüllt, das betreffende Diplom auf die offizielle Wendung erweitert werden kann?

Ja, dies ist vorgesehen. Bei Erfüllen der Zusatzvoraussetzungen kann die Bezeichnung „Zertifizierte/r Case Manager/in ÖGCC“ vergeben werden, auch wenn diese nach Absolvierung des Lehrganges erreicht werden. Der Träger der Weiterbildung kann dieses Zertifikat ausstellen und garantiert jedenfalls die sorgsame Prüfung und die Aufbewahrung (mind. fünf Jahre) der nachgereichten Unterlagen.

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